Herzlich willkommen auf unserer Internetseite
Wir unterstützen Sie als qualifizierter Energieberater bei Ihren Vorhaben ein
bestands Gebäude energetisch zu sanieren oder ein Neu-Bau nach GEG DIN zu
planen und zubauen. Als anerkannter Energieberater bei KfW und BAFA können
wir Sie bei Inanspruchnahme von Fördermitteln beraten.
Unsere Qualifikationen sind:
Fachgerechte Energieberatung und Planung für jedes Bauprojekt.
Unsere Aufgaben als Energieberater sind :
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
BAFA-Vor Ort Energieberatung/Sanierungsfahrplan für Wohngebäude
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstütz Sie finanziell bei der Vor-Ort-Beratung.
Wenn Ihr Haus vor 01.Februar 2002 erbaut worden ist, übernimmt BAFA für die Energieberatung durch einen
von BAFA zugelassenen Energieberater 50% der .förderfähigen Beratungskosten für Ein- und Zweifamilienhäuser höchstens 650 Euro und 850 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten.
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und System
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-maßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Gegenstand der Förderung
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.
Höhe der Förderung
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen
Gegenstand der Förderung
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes
Effizienzhaus zum Ziel hat.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Beratung zu verfügbaren Fördermitteln von KfW und BAFA.
Wir können Sie als, durch die KFW-Bank und BAFA, anerkannter Energieberater über die möglichen und
für Sie vorteilhaften Fördermöglichkeiten beraten. Bei der Beantragung des Kredits/Zuschusses und Bestätigung könne wir für Sie die erforderlichen Formalitäten als anerkannter Energieberater übernehmen. Die KfW-Bankengruppe vergibt zinsgünstige Kredite und Zuschüsse
für verschiedene energieeffiziente Baumaßnahmen. Sie können sich vorab bei KfW informieren
Für Planung und Baubegleitung durch Sachverständige
Eine Investition, die sich lohnt, ist die Baubegleitung. Somit können Sie sich vor Fehlinvestitionen schützen.
Aufgabe der Baubegleitung ist es die Handwerksleistungen zu beurteilen und Sie, als Auftraggeber/Bauherr vor nicht erbrachten/nicht fachmännisch erbrachten Leistungen rechtzeitig zu warnen und zu schützen.
Sie bestimmen den Leistungsumfang des Baubegleiters.
Wir als Baubegleiter können Sie vor, während und nach der Neu-Bau.-/Sanierungsphase mit unseren Leistungen unterstützen.
KfW fördert die Baubegleitung bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
Energieausweispflicht:
Jeder Eigentümer von Mietwohnungen/Häusern und/oder Verkäufer von Mietwohnungen/Häusern ist verpflichtet unaufgefordert den Interessenten(Mieter/Käufer) den Energieausweis vorzulegen/zu zeigen.
Mit der Einführung von Energieausweis seit dem Jahr 2007 haben die Käufer/Mieter von Wohnungen/Häusern die Möglichkeit/das Recht die Energieeffizienz eines Objekts zu sehen und damit auch die langfristigen Energiekosten zu erkennen.
Bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantragsstellung vor dem 01. November 1977 ist der Energiebedarfsausweis Plicht.
Bei Baudenkmälern besteht keine Energieausweispflicht.
Bedarfsausweis: Energieausweis nach Bedarf. Hier werden alle bau- und anlagentechnischen Daten des Gebäudes erfasst und anhand von erfassten Daten wird Energiebilanz nach Norm berechnet.
Verbrauchsausweis: Energieausweis nach Verbrauch. Hier werden alle Energieverbräuche der letzten 36 aufeinanderfolgenden Monate unter Berücksichtigung von Leerständen und dem örtlichen Klima für die Energiekennzahlermittlung berücksichtigt.
Laut Landesbauordnung § 18 Absatz 2 müssen Gebäude ihrer Lage und Nutzung entsprechende Schallschutz haben. Für den Schallschutz gibt es staatlich anerkannte Sachverständige. Die übernehmen die Planung in diesem Bereich. Viele Entwurfsverfasser, Architekten und Ingenieure sind als solche anerkannt.
Schallschutz ist ein wichtiges Merkmal für die Qualität einer Wohnung. Der Bewohner soll in seinen Vier-Wänden vor den Geräuschen von außen und aus der Nachbarschaft geschützt sein und ein Mindestmaß an Vertraulichkeit haben.
Laut DIN 4109 soll der Mensch in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schall-übertragung geschützt werden.
Die Heizlastberechnung ist ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Heizlast von Gebäuden. Diese gibt an, wie viel thermische Energie einem Raum oder einem Haus zugeführt werden muss, um trotz Verlusten über Hülle und Lüftung eine gewünschte Temperatur aufrechterhalten zu können. Die Heizlast wird nach der DIN EN 12831 berechnet.
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